Erbrecht
Ich unterstütze Sie bei allen Themen des Erbrechts: mittels Testamentsgestaltung und Erstellung von General- und Vorsorgevollmachten sowie Patientenverfügungen, nach dem Eintritt eines Todesfalls, bei der Erlangung eines Erbscheins bzw. Klärung der Erbfolge, Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
Dazu habe ich den Fachanwalt für Erbrecht und erfolgreich die Lehrgänge einschließlich der Klausuren des Fachanwaltes für Familienrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht sowie einen Testamentsvollstreckerlehrgang abgeschlossen. Durch kontinuierliche Weiterbildung und meine Praxiserfahrung bin ich immer auf dem Stand der aktuellen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Rechtsentwicklung.
Folgende Themen sind regelmäßig Gegenstand meiner Mandate:
- Gestaltung und Prüfung von Testamenten: Einzeltestament, Ehegattentestamente, Berliner Testament, Behindertentestamente, Vermächtnisse, Teilungsanordnungen, Auflagen, Testamentsvollstreckung, spezielle Regelungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften, Geschiedene, Patchworkfamilien und Familien mit jungen Kindern
- Juristische Klärung der gesetzlichen und/oder testamentarischen Erbfolge
- Testamentsanfechtung
- Verfahren wegen Testierunfähigkeit
- Beratung zur Ausschlagung, Enterbung und Erb- und Pflichtteilsverzicht
- Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Nachlassauseinandersetzungen
- Beratung und Vertretung von Erbengemeinschaften (Auseinandersetzung, Verwaltungs- und Nutzungsstreitigkeiten, Haftung für Nachlassverbindlichkeiten)
- Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche der Erben und Pflichtteilsberechtigten
- Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- landwirtschaftliches Erbrecht in Bayern
- Einsicht in die Nachlassgerichtsakten und ggfs. Betreuungsakten
- Anfertigung von Nachlassverzeichnissen
- Formulierung eines Antrages für einen Erbschein sowie für ein internationales Nachlasszeugnis
- Ausfüllen von Formularen für Banken, Versicherungen und Behörden
- Beratung zum digitalen Nachlass
- Beratung und Erstellung von General- und Vorsorgevollmachten mit Betreuungsverfügung sowie Patientenverfügungen
- Vorsorgende Verträge zur Vermeidung von Konflikten, Unterstützung bei lebzeitigen Übertragungen und Adoptionen
- Testamentsvollstreckung
- Regelungen zur Unternehmensnachfolge
- Internationales Erbrecht (Vermögen und/oder Verwandte im Ausland)
- Beratung zu Fragen des Erbschaftssteuerrechtes
Zweitmeinung
Gerne bin ich bereit für Mandanten und Rechtsanwälte eine bereits laufende Nachlasssache zu überprüfen. Dazu studiere ich die bereits vorhandenen Unterlagen (Testamente, Korrespondenz, Gerichtsakten etc.). Auf dieser Basis überprüfe ich die Rechtslage. Sodann erfolgt eine eingehende Besprechung mit dem Mandanten bzw. Rechtsanwaltskollegen einschließlich der Empfehlung für eine zweckmäßige, weitere Vorgehensweise. Den Abschluss bildet eine schriftliche Zusammenfassung. Dies erfolgt absolut vertraulich: Weder der beauftragte Anwalt noch der Mandant erfährt etwas von dem Einholen einer Zweitmeinung. Es ist auch möglich, dass ich dann die weitere Vertretung übernehme.