Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe

In seinem Urteil vom 26.02.2020 erklärt das Bundesverfassungsgericht den § 217 Strafgesetzbuch aus dem Jahre 2015 für unwirksam. Denn das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Artikel 2 Absatz 1, Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes beinhaltet auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dazu ist der Einzelne frei, sich selbst dazu Leben zu nehmen oder freiwillige Hilfe von Dritten anzunehmen. Jeder Einzelne kann seinem Leben entsprechend dem eigenen Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit seiner Existenz ein Ende setzen. Dies muss von Staat und Gesellschaft respektiert werden. Gleichzeitig heißt es in der Begründung des Verfassungsgerichts aber auch, dass daraus nicht folge, dass es dem Gesetzgeber untersagt sei, die Suizidhilfe zu regulieren.


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