Unfall, was nun?

In meine Kanzlei kommen regelmäßig Mandanten, die plötzlich und unerwartet einen unverschuldeten Unfall mit ihrem Fahrzeug haben. Oft möchten sie wissen, was zu tun ist.

Bei einem unverschuldeten Unfall ist es juristischer Sicht essentiell, dass Sie sich das gegnerische Kennzeichen notieren. Selbstverständlich muss auch die Unfallstelle gesichert werden, eventuellen Verletzten muss geholfen werden bzw. der Rettungsdienst organisiert werden. Insbesondere wenn es keine Zeugen für den Unfallhergang gibt, sollten Sie die Polizei um Aufnahme des Unfalles bitten. Auch sollten Sie vorsorglich Bilder vom Fahrzeug des Unfallgegners machen.

Dann gilt es die Ruhe zu bewahren und sich nicht vermeintlich freundlichen Menschen anzuvertrauen. Auf keinem Fall dürfen Sie den Ausführungen der gegnerischen Haftpflichtversicherung, also der Versicherung des Unfallverursachers, glauben. Diese spielt Ihnen teilweise vor, dass sie Ihnen den Sachverständigen zur Feststellung des Schadens an Ihrem Fahrzeug, den Wiederbeschaffungswert bzw. Restwert etc. vorschreiben darf bzw. dass dieser lediglich einen bestimmten Betrag kosten darf. Dies ist aber falsch. Sie als Geschädigter haben grundsätzlich das Wahlrecht des Sachverständigen und auch das Wahlrecht der Werkstatt Ihres Vertrauens. Diese Rechte sollten Sie unbedingt wahrnehmen und zeitnah ein Sachverständigengutachten einholen. Also bitte auch nicht das freundliche Angebot der gegnerischen Versicherung annehmen, dass diese Ihnen einen Sachverständigen vermittelt. Die gegnerische Versicherung ist regelmäßig bemüht, den Schaden möglichst niedrig anzusetzen.

Sofern Sie durch den Unfall verletzt wurden, sei es auch nur leicht, sollten Sie sich unbedingt von einem Arzt Ihres Vertrauens untersuchen lassen. Dies gilt auch im Falle von Verschlechterungen oder erst später auftretenden Schmerzen oder sonstigen gesundheitlichen Problemen.

Dann sollten Sie zeitnah einen in Verkehrsunfällen erfahrenen Rechtsanwalt konsultieren. Es gibt ganz selten wirklich noch klare, einfach gelagerte Schadensereignisse. Bisweilen ist der Unfallhergang streitig oder wird dies später; regelmäßig wird aber über die Höhe des Schadens gestritten. Diesen Streit können Sie regelmäßig mit einem kompetenten Sachverständigen und Rechtsanwalt in Ihrem Sinne entscheiden, wären aber alleine oftmals hilflos und verzichten dann - vielleicht unbewusst - auf Ihnen zustehenden Schadensersatz.

Sofern der Gegner tatsächlich vollständig alleine den Unfall verschuldet hat und der Schaden vollständig reguliert wurde, muss die gegnerische Haftpflicht Versicherung grundsätzlich auch die Kosten Ihres Rechtsanwaltes im Wege des Schadensersatzes erstatten. Dies bedeutet, dass auf Sie selbst im Normalfall keine Kosten hinzukommen. Allerdings zeigt meine Praxis, dass für eine vollständige Regulierung oftmals Klage erhoben werden muss. Sofern Sie eine Rechtschutzversicherung haben, tritt diese üblicherweise ein. Sonst müssten Sie die Gerichtskosten verauslagen, bekommen diese aber regelmäßig erstattet. 


zurück
nach oben scrollen