Leider wird die bisweilen mit der Schenkung verbundene, erkennbare Erwartung der Eltern bzw. „Schwiegereltern“ einer dauerhaften Verbindung ihres Kindes und dessen Partner jedoch nicht erfüllt: Das Kind und sein Partner trennen sich. Damit haben sich die der Schenkung zugrunde liegenden Umstände schwerwiegend verändert. Entfällt aber die Geschäftsgrundlage der Schenkung - dauerhaftes Zusammenleben des eigenen Kindes mit dessen Lebenspartner - nachträglich, kann sich hieraus ein Anspruch auf Vertragsanpassung oder ein Recht der schenkenden Eltern bzw. Schwiegereltern ergeben, vom Schenkungsvertrag zurückzutreten und den geschenkten Gegenstand zurückzuverlangen.