Ende der Partnerschaft des Kindes: Widerruf der Elternschenkung

In meiner Kanzlei kommen immer wieder Mandanten, die ihrem Kind und seinem Partner zur Finanzierung von der gemeinsamen Wohnung oder Haus höhere Geldbeträge als Schenkung zugewandt haben.

Leider wird die bisweilen mit der Schenkung verbundene, erkennbare Erwartung der Eltern bzw. „Schwiegereltern“ einer dauerhaften Verbindung ihres Kindes und dessen Partner jedoch nicht erfüllt: Das Kind und sein Partner trennen sich. Damit haben sich die der Schenkung zugrunde liegenden Umstände schwerwiegend verändert. Entfällt aber die Geschäftsgrundlage der Schenkung  - dauerhaftes Zusammenleben des eigenen Kindes mit dessen Lebenspartner - nachträglich, kann sich hieraus ein Anspruch auf Vertragsanpassung oder ein Recht der schenkenden Eltern bzw. Schwiegereltern ergeben, vom Schenkungsvertrag zurückzutreten und den geschenkten Gegenstand zurückzuverlangen.


zurück
nach oben scrollen